Schriftliche Fragen

Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche gesammelt in einer Drucksache veröffentlicht.

© Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel

Schriftliche Frage zum Fortbestand des Nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit seltenen Erkrankungen

Der Bundesregierung ist es nicht gelungen, den Fortbestand der Geschäftsstelle des Nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit seltenen Erkrankungen (NAMSE) über Juni 2018 hinaus sicherzustellen. Nachdem sich der GKV-Spitzenverband und die…

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