Am 24. Juni haben wir im Bundestag über mögliche gesetzliche Regelungen zum assistierten Suizid debattiert. Viele Menschen haben im Laufe ihres Lebens Suizidgedanken, wichtig ist es dann Menschen zu haben, mit denen darüber gesprochen werden kann. In der Regel ist Suizidalität nicht der Wunsch nach dem Tod, sondern nach einer Pause von einer als unerträglichen empfundenen Lebenssituation. Innerer und äußerer Druck gefährden die Selbstbestimmung. Die Gruppe, mit der ich einen Gesetzentwurf erarbeitet habe, sagt: ermöglichen wir den assistierten Suizid, aber fördern wir ihn nicht. Sichern wir die Selbstbestimmung durch ein gutes Schutzkonzept. Und stellen wir die Suizidprävention an erste Stelle.
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