V.l.n.r.: Stephan Pilsinger (CSU), Kathrin Vogler (Linke), Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Ansgar Heveling (CDU), Benjamin Strasser (FDP)

Fraktionsübergreifender Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe

Im Rahmen einer Bundespressekonferenz hat eine fraktionsübergreifende Gruppe unter meiner Beteiligung am 27. Januar einen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe vorgelegt.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Februar 2020 ist die „geschäftsmäßige“ Suizidhilfe, also eine auf wiederholte Hilfe zur Selbsttötung angelegte Tätigkeit von Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen, grundsätzlich wieder straffrei und ohne Regelungen zum Schutz der Freiverantwortlichkeit möglich.

Die Schutzpflicht des Staates beinhaltet, dafür Sorge zu tragen, dass der Entschluss zur Selbsttötung nicht nur auf einer vorübergehenden Lebenskrise oder auf einer psychosozialen Einflussnahme beruht und keine psychische Erkrankung oder eine mangelnde Aufklärung und Beratung dem Selbsttötungsentschluss zugrunde liegt.

Der Vorschlag unserer Gruppe beinhaltet vor diesem Hintergrund ein abgestuftes und ausgewogenes Schutzkonzept, das der Wahrung der betroffenen Rechtsgüter dient. Er regelt den für die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung besonders sensiblen Bereich der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung.

Wir werden nun im Bundestag weitere Unterstützer*innen sammeln!

Hier können die zwei Initiativen unseres gemeinsamen Vorschlags eingesehen und heruntergeladen werden:

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