Das Regionalmagazin buten un binnen lud mich am 28. Dezember ein, um über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Menschen mit Behinderungen bei der Triage zu sprechen. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzgeber nun den Auftrag erhält sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht wegen ihrer Behinderungen schlechtere Chancen auf medizinische Notfallmaßnahmen haben.
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