Regulierte und kontrollierte Abgabe von Cannabis

Die Zahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland ist seit Jahren gleichbleibend hoch – trotz strafrechtlicher Verfolgung. Unter Jugendlichen ist der Konsum in den letzten Jahren sogar weiter angestiegen. Wer Cannabis konsumieren möchte, schafft das schon jetzt ganz leicht, trotz Verbot.

Auf dem illegalen Markt gibt es keinen Jugendschutz. Die Konzentration der Wirkstoffe bleibt im Verborgenen. Verunreinigungen durch gefährliche Streckmittel wie Blei oder Glas oder zugesetzte synthetische Cannabinoide erhöhen das gesundheitliche Risiko. Das Betäubungsmittelgesetz hat seine ursprünglichen Versprechen – die Reduzierung des Angebots und eine Verringerung der Nachfrage – nicht erfüllt. Die negativen Folgen der repressiven Drogenpolitik sind mittlerweile offensichtlich, national wie international.

Die Prohibition von Cannabis ist gescheitert

Seit etlichen Jahren setzen sich viele Menschen für eine grundsätzliche Wende in der Drogenpolitik ein. In Deutschland forderten 122 Strafrechtsprofessor*innen in einer Resolution die Evaluierung des Betäubungsmittelrechts. Auch der Bund der Kriminalbeamt*innen setzt sich für eine Entkriminalisierung der Konsument*innen von Cannabis ein.

Kanada sowie eine wachsende Zahl von US-Bundesstaaten haben es bereits vorgemacht. Deutschland nutzt die gesundheitlichen, innenpolitischen und wirtschaftlichen Potentiale von Hanf und Cannabis bisher nicht. Die rechtlichen Hürden für CBD-Produkte wurden sogar erhöht. Cannabis sollte nicht länger schlechter gestellt sein als Alkohol. Mit unserem grünen Cannabiskontrollgesetz wollen wir eine regulierte und kontrollierte Abgabe von Cannabis auch in Deutschland umsetzen.

Cannabiskontrollgesetz: Regulieren statt kriminalisieren

Der durch die Kriminalisierung entstandene Schwarzmarkt liegt in den Händen der organisierten Kriminalität. Unser Gesetz würde erwachsene Konsumenten nicht länger kriminalisieren und dafür sorgen, dass der Schwarzmarkt austrocknet. Damit wollen wir auch die Strafverfolgungsbehörden von zeitraubenden massenhaften kostspieligen und ineffektiven Verfahren im Bereich von Cannabis entlasten.

Gleichzeitig wollen wir ein reguliertes und überwachtes System für Anbau, Handel und Abgabe von Cannabis schaffen, bei dem – im Gegensatz zu heute – Verbraucher- und Jugendschutz sowie Suchtprävention greifen. Das Gesetz würde damit endlich die schützen, die Schutz brauchen – nämlich Minderjährige und Menschen mit problematischen Konsummustern.

Wenn Erwachsene statt eines Feierabendbiers sich nach einer anstrengend Arbeitswoche einen Hasch-Cookie genehmigen wollen, sollen sie diese Freiheit auch bekommen. Suchtprävention und Verbraucherschutz werden gestärkt.

Union und SPD halten bislang an Cannabis-Verbot fest

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD 2018 die Drogenpolitik nicht nur weitgehend ausgespart, sie haben auch vereinbart den „Drogenmissbrauch“ weiterhin bekämpfen zu wollen. Damit setzen sie die Politik fort, deren Scheitern und deren negative Folgen offensichtlich sind. Davon lassen wir uns jedoch nicht entmutigen. Auch, wenn die Koalition fortschrittliche Initiativen jetzt noch ablehnt, setzen wir uns weiter für eine Reform ein.

Was wir vorschlagen

Der Grüne Gesetzentwurf: Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG)

Unser Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Entkriminalisierung: Erwachsenen Privatpersonen soll zukünftig der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf erlaubt sein.
  • Jugendschutz: Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Erwerb und Besitz vollständig untersagt.
  • Kontrolle: Der gesamte Wirtschaftsverkehr für Cannabis (Anbau, Verarbeitung, Transport, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel) wird gesetzlich reguliert und unter Genehmigungsvorhalt gestellt.
  • Geregelter Verkauf: Der Verkauf von Cannabis und cannabishaltigen Produkten darf nur in zugelassenen Cannabisfachgeschäften erfolgen. Zudem gilt ein umfassendes Werbeverbot.
  • Cannabisfachgeschäfte: Cannabisgeschäfte selbst unterliegen strengen Auflagen, insbesondere zum Jugendschutz. Das Personal muss eine Schulung zur Suchtprävention erfolgreich absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden. Es ist verpflichtet, Kund*innen über Konsumrisiken, Suchtgefahren und schadensmindernde Maßnahmen aufzuklären und bei Bedarf auf Beratungs- und Therapieangebote hinzuweisen.
  • Verbraucherschutz: Der Anbau von Cannabis unterliegt rechtssicheren Vorschriften, beispielsweise hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus darf Cannabis nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es so verunreinigt ist, dass eine Gesundheitsgefahr besteht.
  • Prävention: Sämtliche Produkte müssen eine Packungsbeilage mit Hinweisen zu Dosierung und Wirkung, möglichen Wechselwirkungen sowie Vorsichts- und Notfallmaßnahmen enthalten. Zusätzlich müssen Warnhinweise u.a. zum Jugendschutz und zu Suchtgefahren aufgebracht sein.
  • Straßenverkehr: In die Straßenverkehrsordnung wird ein Grenzwert für Cannabis beim Führen von Kraftfahrzeugen eingeführt. Zudem werden an Alkohol angelehnte Vorgaben gemacht, in welchen Fällen bei Cannabiskonsumenten die Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden kann.
  • Cannabissteuer: Durch Steuereinnahmen aus dem Handel auf der einen und der Entlastung von Polizei und Justiz auf der anderen Seite lassen sich und zwei Milliarden Euro jährlich einnehmen bzw. einsparen
  • Evaluation: Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen, der beispielsweise die Konsumentwicklungen, Verbraucherschutzaspekte und Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit umfasst.

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