© Thomas Trutschel

Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten zum Antrag „Nahost-Friedensprozess – Zwei-Staaten-Regelung offen halten und vorantreiben“

Bei der Beschlussfassung zu dem oben genannten Antrag weiche ich vom Abstimmungsverhalten meiner Fraktion ab. Ich stimme dem Antrag nicht zu, sondern enthalte mich, da dieser meine persönliche Haltung nicht umfänglich widerspiegelt.

Eine Annexion von Teilen des Westjordanlands stünde im Widerspruch zu internationalem Recht. Das einseitige Schaffen von Fakten in Form von unzulässigen Gebietserweiterungen würde die Chancen auf eine friedliche Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts weiter verringern. Dem Ziel einer einvernehmlich verhandelten Zwei-Staaten-Lösung schließe ich mich ausdrücklich an. Sie ist im UN-Beschluss von 1947 begründet und Bedingung sowohl für einen jüdischen, demokratischen Staat Israel als auch für einen arabischen, demokratischen Staat Palästina. Die Pläne der israelischen Regierung unter Benjamin Netanjahu lehne ich nicht zuletzt aus diesen Gründen ab. Diese Positionierung wird auch im Antrag meiner Fraktion deutlich.

Jedoch werden aus meiner Sicht relevante Aspekte der festgefahrenen und konfliktiven Lage nicht benannt. So ist die Chance auf Frieden in Nahost nicht erst seit den aktuell diskutierten Annexionsplänen auf Basis des sogenannten „Trump-Plans“ gefährdet. Die Friedensverhandlungen und die Stabilität der Region werden seit Jahren ganz maßgeblich durch den Terror der Hamas und Drohungen der iranischen Führung und ihrer Verbündeten gegen den Staat Israel und seine Bürger*innen torpediert. Solange dem Staat Israel mit der „Auslöschung“ oder „Vernichtung“ gedroht wird, fehlt eine glaubwürdige Grundlage für einen breiten und dauerhaften Frieden. Der Status der 1967 eroberten, militär-strategisch bedeutsamen Golanhöhen steht für mich nicht zur Debatte. Eine Rückgabe an das von Assad geführte Syrien ist undenkbar, insbesondere vor dem Hintergrund einer iranischen Infiltration des Regimes. Die Palästinensische Autonomiebehörde ist in der Pflicht, nicht nur direkte oder indirekte Unterstützung für gewaltsame Anschläge gegen Israelis zu verurteilen, sondern endlich konstruktive Vorschläge zu machen, die einer Zwei-Staaten-Lösung zuträglich sind. Ich hätte mir gewünscht, dass der Antrag meiner Fraktion auch diese Problemfelder adressiert. Eine überwiegend einseitige Zuschreibung von Verantwortung Israels für das Stocken eines Friedensprozesses mit dem Ziel einer einvernehmlichen Zwei-Staaten-Lösungen wird der aktuellen Situation und historischen Entwicklung nicht gerecht.

Die Androhung von Sanktionen gegen Israel lehne ich ab. Hierzu begrüße ich die Klarheit des Antrags der Koalition, wonach „Diskussionen über einseitige Sanktionen oder Sanktionsandrohungen keine konstruktive Wirkung auf einen israelisch-palästinensischen Ausgleichs- oder Verständigungsprozess haben“. Schon aus unserer historischen Verantwortung gegenüber dem Staat Israel wären Sanktionen verfehlt, zumal sie Stabilität und Diplomatie auch zwischen israelischer und palästinensischer Seite weiter gefährden würden und das Verhältnis zwischen Deutschland/Europa und Israel trüben würden.

Die Existenz des Staates Israel ist eine Notwendigkeit. Die guten Beziehungen zwischen Deutschland und dem Staat Israel sind ein Wert an sich.

Meine persönliche Erklärung kann hier als .pdf-Dokument heruntergeladen werden:

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