Die Zahnärztlichen Mitteilungen online hat Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag nach ihrer Einschätzung der am 5. Mai in Kraftgetretenen SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung gefragt. Die ursprüngliche Verordnung war wesentlich besser als die jetzige Regelung. Ich habe es ausdrücklich begrüßt, dass ein Teil der Überzahlungen an die GKV zurückgezahlt werden sollte. Doch die Sicherstellung der zahnärztlichen Gesundheitsversorgung darf nicht gefährdet werden.
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