Zum dritten Jahrestag des Inkrafttretens des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes sagt Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Drogenpolitik:
Der Beschluss des Bundestags zur Verordnung von Cannabis als Medizin war ein Meilenstein mit Vorbildfunktion in der Europäischen Union. Leider hat die Bundesregierung aber offensichtlich Angst vor der eigenen Courage. Bei der Umsetzung hapert es auch drei Jahre nach dem Inkrafttreten gewaltig. Patientinnen und Patienten stehen vor großen Hürden bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen und bei der Versorgung mit Medizinalcannabis.
Die ausgeschriebene Menge für den Anbau ist zu gering. Die harte Deckelung des Anbaus von Cannabis in Deutschland war ein Fehler, den die Bundesregierung korrigieren sollte. Mindestens eine Verdoppelung des Anbaus ist notwendig, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Zudem muss es mehr Freiheiten bei der Sortenvielfalt geben, denn je nach THC- und CBD-Gehalt kann Cannabis für unterschiedliche Beschwerden eingesetzt werden. Kleine und regionale Unternehmen sollten gerechte Chancen bekommen, an dem Anbau partizipieren zu können.
Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen hat sich nicht bewährt und sollte abgeschafft werden. Sogar Patientinnen und Patienten, die vorher über eine Ausnahmeerlaubnis verfügten, bekommen jetzt zum Teil keine Kostenerstattung. Der bürokratische Aufwand für die Ärztinnen und Ärzte ist immens. Viel zu oft wird bei bestimmten Indikationen eine Kostenübernahme verwehrt, obwohl das nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Zudem macht die im Gesetz verankerte Begleitstudie keinen Sinn, wenn die Kassen über die Köpfe von Ärztin und Patient hinweg eine Auswahl treffen.
Die Patientinnen und Patienten, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, haben die gleiche Aufmerksamkeit und Versorgungsqualität verdient wie alle anderen.
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