Zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 06. Februar 2020 erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:
Genitalverstümmelung von Mädchen ist ein unsägliches Verbrechen. Mädchen oder sogar Säuglinge werden einer traumatischen Prozedur unterzogen, die akut lebensgefährlich verlaufen kann und lebenslange Folgen haben wird. Es gibt zahlreiche internationale Abkommen, die Genitalverstümmelung verbieten. Leider haben Vorgehen zur Bekämpfung dieser Praxis bisher wenig Erfolg. Genitalverstümmelung wird noch in zu vielen Gesellschaften als kulturelle Tradition akzeptiert beziehungsweise sogar gefordert. Die Überzeugung, dass es sich um eine eklatante Verletzung der körperlichen Selbstbestimmung der Betroffenen handelt, muss sich leider immer noch verbreiten.
In Deutschland spielt weibliche Genitalverstümmelung eine weitaus geringere Rolle als in afrikanischen und asiatischen Ländern. Dennoch gibt es auch weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland oder bei Mädchen, die hier geboren werden. Wie es auch der CEDAW-Ausschuss immer wieder fordert, braucht Deutschland eine nationale Strategie gegen weibliche Genitalverstümmelung. Die Arbeit, die Fachverbände hier leisten, muss ausgeweitet werden. Auch kultursensible Schulungen von medizinischem und pflegerischem Personal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jugendämtern, Kindergärten, Schulen und bei der Polizei sind dringend erforderlich, um Mädchen effektiv vor Genitalverstümmelung zu schützen.
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