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Presseberichte über Urteil zur organisierten Sterbehilfe: „Entscheidung ist umstritten“

Verschiedene Medien berichteten am 26. Februar über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Das Gericht hat das Verbot von organisierter Sterbehilfe für grundgesetzwidrig erklärt. Nun muss sichergestellt werden, dass sich Menschen nicht wegen der Sorge, anderen zur Last zu fallen, oder gar aus finanzieller Not zum Suizid gedrängt fühlen.

Hier geht es zu den Artikeln im Weser Kurier, im Ärzteblatt und im Tagesspiegel. Auch der Deutschlandfunk berichtete über das Urteil.

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