Verschiedene Medien berichteten am 26. Februar über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe. Das Gericht hat das Verbot von organisierter Sterbehilfe für grundgesetzwidrig erklärt. Nun muss sichergestellt werden, dass sich Menschen nicht wegen der Sorge, anderen zur Last zu fallen, oder gar aus finanzieller Not zum Suizid gedrängt fühlen.
Hier geht es zu den Artikeln im Weser Kurier, im Ärzteblatt und im Tagesspiegel. Auch der Deutschlandfunk berichtete über das Urteil.
Verwandte Artikel
Mittagsmagazin: Drogen ganz legal – oder nicht?
Das Mittagsmagazin vom 23.03.2023 hat mit mir zum Thema rechtlicher Status von LSD-Derivaten gesprochen – ein Katz-und-Maus-Spiel, was der Staat nicht gewinnen kann. Der Beitrag ist hier zugänglich: https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/videos/drogen-ard-mittagsmagazin-video-100.html
Weiterlesen »
Aufzeichnung: Resilienz im Gesundheitswesen
In der Gesprächsreihe Planetary Health Dialoges habe ich gemeinsam mit Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach über die Residenz im Gesundheitswesen und erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Notfallversorgung in Deutschland gesprochen….
Weiterlesen »
Ambulante Versorgung in Deutschland: Leuchtturmprojekte stellen sich vor
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat am 15. März 2023 zum fünften Mal zu seiner traditionellen Frühjahrsveranstaltung „Ausgezeichnete Gesundheit – Exzellente Beispiele ambulanter Versorgung“ eingeladen.In innovativen Pitches und…
Weiterlesen »