In der ersten Sitzungswoche des neuen Jahres werden wir über die Frage, wer in Zukunft in Deutschland Organspender sein soll, abstimmen. Unsere Gruppe hat das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende eingebracht. Eine andere Gruppe hat das Gesetz zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz vorgelegt.
Wir wollen in diesem Schreiben wichtige Hinweise aus der Anhörung des Gesundheitsausschusses vom 25. September 2019 weitergeben und unsere Argumente gegen die sogenannte doppelte Widerspruchsregelung und für die Weiterentwicklung der Entscheidungslösung darlegen.
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