© Kirsten Kappert-Gonther

Kleine Anfrage zum Umgang mit und der Rückgabe von menschlichen Überresten

Menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten müssen umgehend identifiziert und den Herkunftsgesellschaften zur Rückgabe angeboten werden. Die Antwort der Bundesregierung auf meine kleine Anfrage zeigt, dass die Beauftragte für Kultur und Medien den eigenen Ankündigungen im Ersten Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG bisher kaum Folge leistet. Die Bundesregierung muss ihrem eigenen Anspruch, alle menschlichen Gebeine zurückzuführen, endlich nachkommen. Bisher versäumt sie es, dafür notwendige Mittel bereitzustellen und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Sporadische Einzelfallentscheidungen werden das Leid der Nachkommen, die ihre Ahnen in der Heimat bestatten wollen, nicht lindern können. Die Nachkommen in den Herkunftsgesellschaften benötigen endlich einen rechtlichen Anspruch auf die Rückgabe der menschlichen Überreste. Deutschland muss die Kosten für die Rückgabe der menschlichen Überreste tragen, sonst könnten die Länder die Kosten scheuen und daher kein Interesse zeigen.

Gesetzliche Regelungen müssen einen respekt- und würdevollen Umgang mit menschlichen Überresten und anderem Kulturgut aus kolonialen Kontexten sicherstellen. Das gilt auch für private Sammlungen. Die Bundesregierung ist zudem aufgefordert, Rahmenbedingungen für die kritische Aufarbeitung des verdrängten Kapitels der „rassenanthropologischen Forschung“ in Deutschland zu schaffen.

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