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Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Am 6. Mai stellte eine fraktionsübergreifende Gruppe unter meiner Beteiligung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. Mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Stärkung der Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende soll die bestehende Differenz zwischen der grundsätzlich eher positiven Einstellung der Menschen zur Organ- und Gewebespende und dem dokumentierten Willen zur Organ- und Gewebespende verringert werden. Die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bleiben unberührt.

Zum Gesetzentwurf geht es hier.

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