Anlässlich des heutigen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau im Gesundheitsausschuss:
Große Hoffnungen ruhten auf der Reform der Bedarfsplanung – diese werden mit dem heutigen Beschluss weitestgehend enttäuscht. Die überarbeitete Richtlinie zur regionalen Verteilung der Arztpraxen wird die Unterversorgung in ländlichen und einkommensschwachen Regionen nicht lösen. Stattdessen werden zusätzliche Kapazitäten dort entstehen, wo sie nicht benötigt werden. Um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen, brauchen wir aber eine vorausschauende und die ambulante und stationäre Vernetzung umfassende, sektorübergreifende Versorgungsplanung. Auch Krankenhausplanung und Notfallversorgung müssen zu diesem Zweck gründlich reformiert werden.
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