Zur heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Drogenpolitik:
„Die heutige Anhörung zu Medizinalcannabis hat gezeigt, dass Reformbedarf besteht. Der Wille des Gesetzgebers, dass Anträge auf die Behandlung mit Cannabis von den Krankenkassen nur im Ausnahmefall abgelehnt werden, wird gezielt umgangen. Etwa ein Drittel aller Anträge auf Kostenerstattung werden aktuell abgelehnt. Der Spitzenverband der Krankenkassen verteidigt diese Praxis. Für Patientinnen und Patienten, die auf Cannabis angewiesen sind, ist diese Haltung untragbar. Ob die Bundesärztekammer mit ihrer restriktiven Positionierung im Sinne der Cannabis verordnenden Ärzteschaft spricht, ist fraglich. Eine der Sachverständigen hat heute im Ausschuss deutlich gemacht, dass Ärztinnen und Ärzte, die Cannabis verschreiben, Sorge wegen ungerechtfertigten Regressforderungen der Krankenkassen haben. Ein weiterer Sachverständiger hat gefordert, dass Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet werden sollten, wenn ein cannabisbasiertes Medikament im konkreten Einzelfall eine spürbare positive Einwirkung auf die Symptome bewirkt.
Wer Cannabis als Medizin braucht, muss es auch bekommen können. Wenn Medizinalcannabis ärztlich verordnet wird, muss diese Verordnung gelten. Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt. SPD und CDU/CSU stehen in der Verantwortung die Hürden für Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten abzubauen. Ein Vorschlag der Grünen liegt dem Bundestag zur Abstimmung vor.“
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