© Kirsten Kappert-Gonther

Wir müssen die Organspende in Deutschland verbessern. Warum ich Strukturverbesserungen dringlich finde und die Widerspruchsregelung ablehne

Organspenden können Leben retten. Viele Menschen auf der Warteliste warten händeringend auf ein Organ, oft über mehrere Jahre. Wir brauchen in Deutschland dringend mehr Organspenden. Allerdings lehne ich die Widerspruchsregelung, so wie sie Gesundheitsminister Spahn vorschlägt, ab. Dies hat sowohl ethische als auch versorgungspraktische Gründe:

Die Widerspruchsregelung hilft nicht, die Zahl der Organspenden zu erhöhen:

  • Die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung und die Zahl der Organspende-Ausweise sind in den letzten Jahren gestiegen. Zeitgleich ist die Zahl der realisierten Spenden gesunken. Das Problem zu geringer Anzahl von Spendeorganen lässt sich also nicht auf eine mangelnde Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zurückführen.
  • Für die Höhe der Spenderaten sind die strukturellen Rahmenbedingungen entscheidend. Eine aktuelle Studie der Universität Kiel zeigt klar, dass der Hauptgrund für die sinkenden Organspende-Zahlen die Tatsache ist, dass in deutschen Kliniken potentielle Organspender*innen zu selten identifiziert und gemeldet werden. Das liegt u.a. daran, dass Transplantationsbeauftragte oft nur sporadisch von den Kliniken freigestellt werden und Organentnahmen für die Kliniken finanziell unrentabel sind. Dazu kommt, dass nicht überall Neurolog*innen vorhanden sind, die die Expertise für eine Hirntodfeststellung haben und dass ärztliches und pflegerisches Personal mancherorts kaum Zeit für die Betreuung von oder prinzipielle Bedenken gegenüber Organspenden haben. An diesen Ursachen würde sich auch mit der Widerspruchsregelung nichts ändern. Daher brauchen wir strukturelle und organisatorische Reformen wie eine angemessene Freistellung der Transplantationsbeauftragten, eine ausreichende Refinanzierung von Organentnahmen und eine stärkere Verankerung der Organspende in der Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe. 
  • Dass die Widerspruchsregelung nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Organspenden führt, zeigt sich auch in unseren europäischen Nachbarländern. In Lettland und Frankreich sind die Spenderaten nach Einführung der Widerspruchsregelung sogar gesunken. In Italien gab es einen Anstieg der Spenderaten bereits vor Einführung der Widerspruchsregelung – ebenfalls ausgelöst durch eine Strukturreform. Auch Brandenburg konnte die Zahl der Organspenden im ersten Halbjahr 2018 verdoppeln – ganz ohne Widerspruchsregelung. In Spanien, das aufgrund seiner hohen Organspenderaten weltweit als Vorbild gilt, wurde die Widerspruchsregelung zwar auf dem Papier 1979 eingeführt. Aber erst 20 Jahre später stiegen die Spendezahlen erheblich an – dank einer umfassenden Strukturreform des Transplantationssystems. Kürzlich bin ich eigens nach Spanien gereist, um vom “Organspendeweltmeister” zu lernen. Ich wollte wissen, welchen Anteil an dem Erfolg die Widerspruchsregelung hat. Zu meinem Erstaunen musste ich feststellen, die Widerspruchsregelung gilt zwar auf dem Papier, gelebt wird aber streng die Zustimmungslösung. Gesprochen habe ich mit der Chefin der nationalen Organspendebehörde, dem Chefarzt des Transplantationszentrums der Uniklinik in Madrid und Abgeordneten des spanischen Gesundheitsausschusses. Alle waren sich einig. Ihr Erfolgsrezept sei: Organisation. Sie erläuterten unisono, dass der Schlüssel zur hohen Akzeptanz in der Bevölkerung die Freiwilligkeit sei und warnten sogar vor der Debatte um die Widerspruchsregelung.  
  • Die hohen Spendezahlen in einigen europäischen Nachbarländern (Spanien, Niederlande, Belgien, UK) sind zudem darauf zurückzuführen, dass dort vermehrt Organe auch nach Herzstillstand entnommen werden. Dabei handelt es sich um ein ethisch fragwürdiges Verfahren, das in Deutschland nicht zugelassen ist.  

Aus meiner Sicht sprechen zudem folgende ethische Gründe gegen die Widerspruchsregelung:

  • Die Widerspruchsregelung ist ein erheblicher Eingriff ist das Selbstbestimmungs- und (postmortale) Persönlichkeitsrecht. Gerade in Deutschland sollte uns auch aus historischen Gründen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung besonders wichtig sein.
  • Für den Datenschutz befürworten wir Opt-In-Lösungen, da sie die Bürgerrechte besser schützen als eine Opt-Out-Lösung. Das muss umso mehr auch in einer so existenziellen Frage wie der Organspende gelten.
  • Wenn alle Menschen automatisch als Organspender*innen gelten, solange sie nicht aktiv widersprechen, haben Staat und Transplantationsmedizin zudem keinen Anreiz mehr, eine aufgeklärte und bewusste Entscheidung der Bürger*innen zu fördern. Die Widerspruchslösung wird also gerade nicht zu mehr Selbstbestimmung führen.

Nach meinen Erfahrungen in Spanien bin ich überzeugter denn je: die Debatte um die Widerspruchsregelung führt uns kein bisschen weiter. Was wir brauchen, sind endlich echte Strukturreformen und eine klare Verankerung des Wissens um Organspende in der medizinischen Aus- und Weiterbildung. Zudem setze ich mich für ein zentrales Onlineregister ein, in dem jedeR selbst eintragen kann, ob er oder sie im Falle des Todes bereit ist, Organe zu spenden und wenn ja, welche. Ich trage meinen Organspendeausweis immer bei mir. In einem solchen Register würde ich mich sofort registrieren, mit „ja“. Ich bin sicher, dass das außer mir noch viele andere tun würden, solange es klar freiwillig ist. 

 

Die Ärztezeitung hat über die Reise des Gesundheitsausschusses nach Spanien und Dänemark berichtet: Warum Spanien ohne die Widerspruchslösung erfolgreich ist

 

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Verwandte Artikel