Aus meiner schriftlichen Frage an das Bundesgesundheitsministerium geht hervor, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgrund einer Mittelsperrung durch den GKV-Spitzenverband seit 2016 kaum Gelder für Leistungen zur Prävention in den Lebenswelten verausgabt hat. Gegenwärtig belaufen sich die nicht verausgabten Mittel auf etwa 90 Mio. Euro.
Damit sitzt die BZgA mittlerweile auf einem Geldberg aus der gesetzlichen Krankenversicherung, der um ein Vielfaches größer ist als ihr Gesamtetat. Die ganz offensichtlich bestehenden Konflikte zwischen dem GKV-Spitzenverband und der dem Gesundheitsministerium zugeordneten Bundesbehörde sorgen dafür, dass das im Präventionsgesetz vorgesehene Geld der Gesundheitsförderung nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Damit wird unsere systematische Kritik bestätigt, dass Gelder der gesetzlich Versicherten nicht für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einer Bundesbehörde genutzt werden sollten.
Richtig ist der Ansatz, kassenübergreifende Präventionsleistungen anzubieten und gute Projekte in die Fläche zu bringen, statt den Kassen hier eigene Spielwiesen zu überlassen. Dazu braucht es jedoch nicht die BZgA, sondern entsprechend klare gesetzliche Vorgaben, um die schleppende Umsetzung des Präventionsgesetzes in Gang zu bringen. Das Gesundheitsministerium sollte endlich diese systematischen Fehler aufheben sowie via Bundeshaushalt der BZgA mehr Mittel bereitstellen, um dieses Anliegen zu fördern. Die BZgA hat wichtige Aufgaben – das Horten von rund 90 Millionen Euro gehört ganz sicher nicht dazu.
Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf meine schriftliche Frage finden Sie hier: 2018-09-19 AW PStin Weiss
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