Zur Vorstellung des „Gutachtens zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung“ erklären Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:
„Mit dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Auftrag gegebenen und heute vorgestellten Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, gibt es nun eine neue wissenschaftlich fundierte Grundlage für einen einheitlichen Rahmen zur Bestimmung des Versorgungsbedarfs und die dafür notwendigen ärztlichen und psychotherapeutischen Kapazitäten in den verschiedenen Regionen.
Die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung ist längst überfällig. Gut, dass mit dem Gutachten nun konkrete Vorschläge vorliegen, wie flächendeckend eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung erreicht werden kann. Vor allem in strukturschwachen und ländlichen Regionen benötigen wir endlich eine Versorgungsplanung, die den Zugang für die dort lebenden Menschen zur ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung maßgeblich verbessert.
Das vorgeschlagene Gravitationsmodell als neues Planungskonzept zur Ermittlung der Verhältniszahlen, kann ein Schritt zu einer besseren Versorgung in bisher unterversorgten Gebieten sein. Auch konkrete Vorschläge, wie beispielsweise die Empfehlung, dass regionale Planer zukünftig den Sonderbedarf auch ohne vorherigen Antrag eines Leistungserbringers prüfen und gegebenenfalls aktiv ausschreiben können, sind ein wichtiger Schritt in Richtung Gesundheitsregionen.
Wichtig ist nun, dass das Gutachten, auf das alle so lange gewartet haben, jetzt nicht einfach bei den Beteiligten in der Schublade verschwindet. Wir erwarten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Empfehlungen des Gutachtens ernst nimmt und sich den Versorgungslücken insbesondere im ländlichen und strukturschwachen Raum annimmt. Dazu gehört auch, dass die im Gutachten neu berechneten Verhältniszahlen vor allem in den unterversorgten Gebieten auch Berücksichtigung finden. Versorgungsplanung darf nicht wieder zum Teppichhandel werden, wo Leistungserbringer und Kostenträger einen kleinstmöglichen Kompromiss treffen, dabei aber das eigentliche Ziel verfehlen, nämlich die bedarfsgerechte Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.“
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