Der Kölner Stadtanzeiger berichtet am 13.07. von einer Studie des Vereins „Arbeitskreis gegen Spielsucht“, ob an Raststätten und Autohöfen die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Minderjährigen und Spielern an Geldspielautomaten eingehalten werden. Den Artikel und mein Statement zu den Ergebnissen der Studie gibt es hier.
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