Der selbstbestimmte Zugang zu zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und individuell passenden Verhütungsmitteln muss für alle, unabhängig von Einkommen und Wohnort, gewährleistet sein. Deswegen ist eine bundeseinheitliche Regelung notwendig, die Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen den kostenlosen Zugang zu ärztlich verordneten Verhütungsmitteln ihrer Wahl garantiert. Gleichzeitig muss auch der kostenlose Zugang zu Kondomen gefördert werden.
Der Antrag ist hier zu finden: Antrag Verhütungsmittel
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