Heute wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Änderung der Parteienfinanzierung beschlossen. Hierzu erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther:
Es ist schon ein dreister Alleingang, den Union und SPD bei der Parteienfinanzierung gemacht haben. Im Hauruckverfahren haben die Koalitionsparteien die Obergrenze der Parteienfinanzierung angehoben. Unsere rechtlichen Bedenken wurden von Sachverständigen in der Bundestagsanhörung geteilt. Die Begründungen, die die Koalitionsfraktionen für ihr Vorhaben aufführen, halten keiner sachlichen Betrachtung stand. Deshalb prüfen wir eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mit ihrer Aktion schaden CDU/CSU und SPD allen demokratischen Parteien. Wir Grüne haben immer wieder deutlich gemacht, dass es eine gute finanzielle Ausstattung der Parteien braucht. Sie sind elementarer Bestandteil unserer lebendigen Demokratie. Wir brauchen auch dringend mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Wir wollen klare Regeln beim Sponsoring und strengere Veröffentlichungspflichten.
Hintergrund:
Bei der Erhöhung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung gab es keine vorherigen Gespräche mit den Oppositionsfraktionen. Der Gesetzentwurf wurde letzten Dienstagabend eingebracht und am vergangenen Freitag in die erste Lesung gegeben. Innerhalb von vier Tagen musste der Bundestag eine öffentliche Anhörung organisieren und die Fraktionen Sachverständige einladen. Innerhalb von einer Woche wurde der Gesetzentwurf dann verabschiedet. Eine sorgfältige Befassung war kaum möglich. In der Vergangenheit war es parlamentarische Praxis, Reformen in diesem Bereich mit allen demokratischen Parteien zu diskutieren und sich um Konsens zu bemühen. So beispielsweise bei der Änderung der Parteienfinanzierung 2011 zur Anpassung der absoluten Obergrenze an die Preisentwicklung, hier gab es eine gemeinsame Initiative von Union, SPD, FDP und Grünen.
Die letzte Reform der staatlichen Parteienfinanzierung fand 2015 statt. Auf Betreiben von Union und SPD wurde der Zuwendungsanteil um ca. 20 Prozent erhöht. Kritik an diesem Vorgehen wurde mit Verweis auf die Deckelung der staatlichen Parteienfinanzierung durch die absolute Obergrenze abgetan. Nun haben die gleichen Fraktionen für die Erhöhung der absoluten Obergrenze gestimmt und u.a. auf die gestiegenen Zuwendungen verwiesen.
Mit ihrem Entschließungsantrag (befindet sich im Anhang) setzt sich die Grüne Bundestagsfraktion erneut für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, sowie strengere Veröffentlichungspflichten in der Parteienfinanzierung ein.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Das lange Warten auf mehr Therapieplätze
Wer Hilfe in einer psychischen Krise braucht, muss sie auch bekommen. Schon aktuell reicht das Angebot nicht um den Bedarf zu decken. Zudem müssen wir davon ausgehen, dass der Bedarf…
Weiterlesen »
Globale Krisen stellen uns vor große Herausforderungen im Gesundheitswesen
Mit dem Verband der Ersatzkassen habe ich über Strategien zur Bewältigung dieser globalen Krisen, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Notwendigkeit von Strukturreformen im ambulant-stationären Bereich gesprochen Zum…
Weiterlesen »
Dringender Nachholbedarf bei der Suizidprävention
2020 nahmen sich 9.206 Menschen in Deutschland das Leben, 2019 wurden 9.041 Suizide registriert. Diese Zahl ist erschreckend hoch. Mit der taz habe ich über die Stärkung der Suizidprävention gesprochen….
Weiterlesen »