Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint im Bereich der kieferorthopädischen Versorgungsforschung endlich zur Vernunft zu kommen. Aus der Antwort des BMG auf meine schriftliche Frage geht hervor, dass das BMG nun die Vergabe eines Gutachtens plant, das den Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen erörtern soll. Die angekündigte Vergabe ist ein längst überfälliger Schritt, dem sich das BMG viel zu lange in den Weg stellte. Noch im letzten Jahresbericht des Bundesrechnungshofes hatte das BMG in einer abenteuerlichen Argumentation hergeleitet, warum es keine Studien initiieren könne, die unmittelbar Auswirkungen auf den Leistungsrahmen der GKV haben könnten. Nun vollzieht das Ministerium die 180-Grad-Wende. Der Gesundheitsminister darf das angekündigte Gutachten nicht zum Aussitzen der Kritik durch den Bundesrechnungshof nutzen, sondern muss dem Gutachten eine systematische, patientenorientierte Versorgungsforschung folgen lassen.
Hier geht es zur Antwort des BMG auf meine schriftliche Frage:
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