Gesetz zur Kinderwunschbehandlung

Viele Frauen und Männer wünschen sich ein Leben mit Kindern, Elternschaft gehört für sie zu einem glücklichen und erfüllten Leben dazu. Auch viele nicht verheiratete Paare wünschen sich Kinder, und auch von ihnen bleiben einige ungewollt kinderlos. Niemand hat ein Recht auf Elternschaft, sehr wohl aber darauf, bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt zu werden.

Nach § 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben lediglich verheiratete Paare einen Anspruch, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten für künstliche Befruchtungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Die aktuelle Regelung schließt unverheiratete Paare ebenso aus wie alle lesbischen Paare, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht.

Mit dem Grünen Gesetzentwurf kann diese Ungerechtigkeit beseitigt werden:

Gesetz Kinderwunschbehandlung

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