Zwischen 1933 und 1945 wurden mehrere zehntausende Menschen als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ diskriminiert und in Konzentrationslagern interniert. In der deutschen Erinnerungskultur spielen sie bis heute keine Rolle, nach wie vor sind sie nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Die Gründe hierfür sind vielfältig, u.a. wurde das an ihnen begangene Unrecht nicht als spezifisch nationalsozialistisch angesehen. Aber niemand kam „zu Recht“ in ein KZ.
In letzter Zeit ist Bewegung in die Debatte gekommen. Wissenschaftliche Publikationen haben sich dem Thema gewidmet. Kürzlich erst haben sich WissenschaftlerInnen und VertreterInnen von KZ-Gedenkstätten mit einem Appell an Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt, in dem sie einen Beschluss des Parlaments zur Anerkennung der Opfergruppen fordern. Wir als grüne Bundestagsfraktion wollen dies aufgreifen und die Debatte weiter voranbringen. Diese hat auch eine aktuelle Dimension: Bis heute ist „asozial“ ein Schimpfwort, Obdachlose und Menschen, die in Armut leben, werden auch heute Opfer von Diffamierungen, Diskriminierungen und körperlichen Angriffen.
In einem öffentlichen Fachgespräch wollen wir vor allem die Frage diskutieren, wie eine angemessene Anerkennung durch den Deutschen Bundestag aussehen könnte und wie sich diese in der offiziellen Erinnerungskultur und im Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung niederschlagen sollte.
Wann: 12.03.2018, 17.00-19.00 Uhr
Wo: Deutscher Bundestag
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