Die Bundesregierung tut bisher viel zu wenig, um gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Bahnlärm vorzugehen. Aus einer Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf eine schriftliche Frage von mir geht hervor, dass die Regierung bis zum heutigen Tage keinen Gesetzesentwurf erarbeitet hat, der den Rechtsanspruch auf Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner an bestehenden Bahnstrecken festlegt. Ebenso wird eine begrenzende Regelung von Zugvorbeifahrten insbesondere für die Nachtzeit auf Basis von Maximalpegeln und deren Häufigkeiten noch immer vermisst.
Bereits Ende Juni 2016 hat die Gesundheitsministerkonferenz die Bundesregierung in einer Reihe von Forderungen dazu aufgerufen, rechtliche und konzeptionelle Voraussetzungen zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm als Folge des Bahnverkehrs zu schaffen. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen beeinträchtigt Bahnlärm die kardiovaskuläre Gesundheit der Menschen, insbesondere durch die Beeinträchtigung des Schlafs. Als Sprecherin für Gesundheitsförderung appelliere ich an die Bundesregierung, endlich eine ambitionierte, langfristige und menschenfreundliche Lärmschutzpolitik zu entwickeln. Gute Lärmsanierung auf der Schiene ist notwendig für den Gesundheitsschutz und die Voraussetzung für die Akzeptanz der Schiene in der Bevölkerung sowie mehr Bahnverkehr in Deutschland.
Hier geht es zur Antwort des BMVI auf meine schriftliche Frage: 02-019 Kappert-Gonther
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